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Feuerungskontrolle

Tinner Feuerungskontrollen
Forrenbergstrasse 63
8472 Seuzach
Tel. 052 335 11 70

Liberalisierung der Feuerungskontrolle
(Kontrollmodell 2)

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2000 die Feuerungskontrolle liberalisiert. Jeder Feuerungsbesitzer entscheidet nun selber, ob er die alle zwei Jahre vorgeschriebene Feuerungskontrolle durch eine anerkannte Fachfirma (Link mit den zugelassen Firmen siehe unten) oder durch den offiziellen Feuerungskontrolleur (Firma Tinner Feuerungskontrollen, Strehlgasse 15, 8472 Seuzach) ausführen lassen will.
Der Feuerungskontrolleur ist für die korrekte Abwicklung der Feuerungskontrollen auf dem ganzen Gemeindegebiet von Laufen-Uhwiesen verantwortlich. Feuerungsbesitzer, bei denen eine anerkannte Fachfirma die Feuerungskontrolle ausführt, haben auch der Firma Tinner den Zutritt zu ihren Anlagen für Stichprobenmessungen zu gewähren.

Feuerungsbesitzer, die ihre Heizungen nicht durch eine anerkannte Fachfirma kontrollieren lassen, sondern den offiziellen Feuerungskontrolleur der Gemeinde beanspruchen, haben Kosten zu bezahlen, die im Gebührentarif in der systematischen Rechtssammlung festgesetzt wurden:

Systematische Rechtssammlung

Weitere Informationen über die Feuerungskontrolle finden Sie auf der Internetseite der Abteilung Lufthygiene des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich. Die Liste mit den anerkannten Fachfirmen finden Sie als PDF nach der Information über die obligatorischen Kontrollen. Die anerkannten Fachfirmen müssen einen Zusammenarbeitsvertrag mit dem AWEL abgeschlossen haben.
 

Link zur Internetseite der Abteilung Lufthygiene des AWEL