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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Seit 01. Januar 2013 gibt es in der Schweiz keine Vormundschaftsbehörden mehr. Deren Aufgaben werden von den regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen. Die KESB ist neu zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. Beispielsweise wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
 
Die KESB für die Bezirke Winterthur und Andelfingen befindet sich in Winterthur:
 
KESB Winterthur-Andelfingen
Bahnhofplatz 17
Postfach
8402 Winterthur
Tel. 052 267 56 42
 
Weitere Informationen zu den Aufgaben, dem Angebot sowie Merkblätter finden Sie unter folgendem Link:
 
https://kesb-wa.ch