Einbürgerungsverfahren
Es gibt zwei Arten, das Bürgerrecht zu erwerben:
- Erwerb des Bürgerrechts von Gesetzes wegen
- Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung
Beim Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung wird unterschieden zwischen:
- Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
- Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Die Gemeindeverwaltung gibt interessierten Personen gerne Auskunft, welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Zuständig für die Einbürgerungen in der Gemeinde Laufen-Uhwiesen ist der Gemeinderat. Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auch unter folgendem Link: www.zh.ch