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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Einwohner die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz.

Die SVA Zürich ermittelt auf Basis der aktuellen definitiven Steuerfaktoren die Personen mit Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Diese Personen erhalten das Antragsformular bis Ende August. Dieses Formular ist ausgefüllt und mit Unterschrift an die SVA Zürich zu retournieren. Im Dezember versendet die SVA Zürich den Vorbescheid für die Prämienverbilligung. Die definitive Prämienverbilligung und die Restzahlung oder Rückforderung erfolgt sobald die definitiven Steuerfaktoren für das aktuelle Jahr vorliegen.

Falls Sie Anspruch haben und Ihnen kein Antragsformular zugestellt worden ist, können Sie sich bei der SVA Zürich melden bzw. online eine Nachmeldung machen: www.svazurich.ch/nachmeldungen. Eine Prämienverbilligung für das aktuelle Jahr kann bis spätestens 31. März des Folgejahres beantragt werden.

Für sämtliche Fragen rund um die Prämienverbilligung gibt Ihnen die SVA Zürich gerne Auskunft. Im Internet unter www.svazurich.ch/ipv oder per Telefon unter 044 448 53 75.

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