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Grundstückgewinnsteuern

Bei Übertragung einer Liegenschaft auf einen neuen Eigentümer erfolgt eine zivilrechtliche Handänderung, die grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuerpflicht auslöst.

Die Handänderung erfolgt auf dem Notariat- und Grundbuchamt Feuerthalen. In der Regel wird dort das entsprechende Steuererklärungsformular ausgehändigt, welches innert 30 Tagen beim Gemeindesteueramt eingereicht werden muss.

Das Formular kann auch online ausgefüllt werden, den Link finden Sie im Online-Schalter

Zuständige Abteilung