Navigieren in der Gemeinde Laufen-Uhwiesen

Inventarisation bei Todesfällen

Beim Tod eines Einwohners erhalten die Hinterbliebenen für das Todesjahr eine Steuererklärung sowie den Inventarfragebogen und das Tresoröffnungsprotokoll. Diese sind vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen einzureichen. Die Veranlagung der Steuererklärung sowie ein allfälliger Bezug der Erbschaftssteuern erfolgt durch das Kantonale Steueramt Zürich, Dienstabteilung Inventarkontrolle und Erbschaftssteuern.

Die Formulare Inventarfragebogen und Tresoröffnungsprotokoll können auch via Link im Online-Schalter

Zuständige Abteilung