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Bezug Staats- und Gemeindesteuern

Das Gemeindesteueramt führt das Steuerregister und ist für den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern zuständig.

Jeweils im Mai erhalten die Steuerpflichtigen eine provisorische Rechnung für das laufende Jahr.

Die definitive Steuerrechnung wird nach erfolgter Einschätzung der Steuererklärung zugestellt. 

Zuständige Abteilung