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Steuererklärungsverfahren

Das Gemeindesteueramt stellt jeweils Ende Januar die Steuererklärungsformulare für natürliche Personen zu. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Belegen bis spätestens Ende März einzureichen. Bitte benützen Sie das Rücksendecouvert das Ihnen zugestellt worden ist.

Ein Gesuch auf Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung muss bis spätestens Ende März gestellt werden. Im Online-Schalter kann die Fristverlängerung elektronisch eingereicht werden, die Zugangsdaten sind auf dem Hauptformular Ihrer Steuererklärung aufgedruckt.

Das Gemeindesteueramt wirkt bei der Steuereinschätzung mit und steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilung

open positions