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Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) besitzen.

Für die Tarifeinstufung und das Abrechnungs- und Meldeverfahren ist das Kantonale Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer, zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes Zürich:
https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/quellensteuer.html
 

Zuständige Abteilung