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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Wichtigstes Ziel ist, allen AHV- und IV-Rentenberechtigten ein Leben ohne materielle Existenzsorgen zu ermöglichen. Die Höhe der monatlichen Leistungen wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben, wie Wohn- und Heimkosten, beeinflusst. Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen. Das Gesuch auf Zusatzleistungen muss bei der Gemeindeverwaltung schriftlich gestellt werden, wofür das Gesuchsformular im Online-Schalter verwendet werden kann. Die Bearbeitung, Berechnung und Auszahlung wird ab 01. Januar 2018 von der SVA Zürich vorgenommen.

Zuständige Abteilung

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