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Identitätskarten / Pass

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?

Diese ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Personen die das siebte Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular ebenfalls persönlich bei der Einwohnerkontrolle unterschreiben. Minderjährige, die in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils sind, benötigen bei gemeinsamem Sorgerecht (ausser bei verheirateten, nicht getrennt lebenden Eltern) die schriftliche Zustimmung des anderen (nicht anwesenden) Elternteils (siehe Formular "Zustimmung der Eltern bei Kindern und Jugendlichen). Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis nötig.

Für die Bestellung einer neuen Identitätskarte benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles Passfoto (farbig oder schwarzweiss 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen. Die Fotomustertafel kann hier eingesehen werden.
  • alte Identitätskarte (bei Verlust benötigen wir eine polizeiliche Verlustanzeige)

Die Ausstellungsfrist beträgt maximal 10 Arbeitstage.

Gültigkeit und Kosten:

Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre gültig, Fr. 70.00 (inkl. Porto)

Identitätskarte Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre gültig, Fr. 35.00 (inkl. Porto)

Benötigen Sie einen neuen Pass oder das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte zusammen)?

Der Pass oder das Kombiangebot können nur noch beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Terminvereinbarungen für die Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) sind via Internet oder telefonisch 043 259 73 73 vorzunehmen.

www.schweizerpass.ch

Zuständige Abteilung