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Hundeverabgabung

Bezüglich der Hunderegistrierung sind die Gemeinden zuständig für die Erfassung und die Verwaltung von Tierhalterdaten. Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und machen die erforderlichen Angaben damit wir sie in der Hundedatenbank AMICUS als Hundehalterin bzw. Hundehalter registrieren können. Die Hundesteuer beträgt in Laufen-Uhwiesen Fr. 130.00 pro Jahr und Hund.

Zuständige Abteilung