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Allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ab 14.07.2026

Erlass allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Gemeinderat auf der Grundlage von § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses gilt ab Dienstag, 14. Juli 2026, 14:00 Uhr, bis auf Widerruf. Entgegen dem bereits geltenden Feuerverbot im Wald sowie in Waldnähe ist neu auch das Siedlungsgebiet betroffen. Konkret umfasst das Verbot folgende Massnahmen:

- keine offenen Feuer im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)

- kein Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet

- keine Höhenfeuer

Ausnahmen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein. Die Bevölkerung wird gebeten, Rauch oder Brände unverzüglich über die Notrufnummer 118 der Feuerwehr zu melden.