Allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ab 14.07.2026
Erlass allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Gemeinderat auf der Grundlage von § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses gilt ab Dienstag, 14. Juli 2026, 14:00 Uhr, bis auf Widerruf. Entgegen dem bereits geltenden Feuerverbot im Wald sowie in Waldnähe ist neu auch das Siedlungsgebiet betroffen. Konkret umfasst das Verbot folgende Massnahmen:
- keine offenen Feuer im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
- kein Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet
- keine Höhenfeuer
Das Verbot gilt nicht für Gas- und Holzkohlegrills sowie kleine, kontrollierte Grillfeuer auf Sitzplatz und Garten. Die Bevölkerung wird gebeten, Rauch oder Brände unverzüglich über die Notrufnummer 118 der Feuerwehr zu melden.