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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022–2026


Wahlanordnung / Wahlausschreibung, Ansetzung der 1. Frist

 

Für die zurücktretende Karin Keller ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 10 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Laufen-Uhwiesen sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 12. Juni 2024 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen, einzureichen.


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde LaufenUhwiesen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.


Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Laufen-Uhwiesen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.


Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.


Der Gemeinderat Laufen-Uhwiesen erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.


Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen, erhältlich.


Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten

 

Die wahlleitende Behörde:
Gemeinderat Laufen-Uhwiesen

 

Wahlvorschlagsformular Primarschulpflege [pdf, 38 KB]