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Steuererklärungsverfahren im Jahr 2024

Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2023 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert. Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt vom 05. Januar 2024 veröffentlicht.

Das Gemeindesteueramt hat die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt verlangen.

Reichen Sie die vollständig ausgefüllte Steuererklärung mit sämtlichen Belegen bis zum 31. März 2024 ein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristerstreckung stellen. Das Gesuch kann auch im Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde Laufen-Uhwiesen eingereicht werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Gemeindesteueramt Laufen-Uhwiesen